Handelsrecht
Auf dem Gebiet des Handelsrechts erbringen wir Rechtsdienstleistungen in Verbindung mit vertraglichen und korporativen Belangen von Unternehmen. Diese betreffen die Gründung und Umwandlung von Gesellschaften, die Organisation von Gesellschafter-/Hauptversammlungen, die Herabsetzung oder Aufstockung des Stamm-/Grundkapitals oder die Vertretung gegenüber dem Handels- und Gewerberegister. Entsprechend haben wir umfangreiche Erfahrungen im Bereich des Verkaufs von Gesellschaften, Unternehmen oder Teilen davon.
Zu unseren Tätigkeiten im Bereich des Handelsrechts gehören vor allem das Verfassen von Verträgen, die Erstellung von Musterdokumenten für die Firma, die Konzipierung allgemeiner Geschäftsbedingungen, die Sicherung von Forderungen der Mandanten und nicht zuletzt die Verwaltung und Einziehung von Forderungen. Selbstverständlich vertreten wir Mandanten vor Gerichten, staatlichen Verwaltungs- und Selbstverwaltungsorganen, ggf. auch im Schiedsverfahren.
Im Rahmen des Handelsrechts beraten wir insbesondere in folgenden Belangen:
Änderungen der Firma, des Sitzes, des Unternehmensgegenstandes, der Geschäftsführer, der Rechtsform, Auseinandersetzung von Gesellschaftern
- Erstellung der Satzung von Handelsgesellschaften und Genossenschaften
- Auflösung und Liquidation von Handelsgesellschaften
- Vorbereitung und Organisation der Gesellschafter-/Hauptversammlungen von Handelsgesellschaften
- Vorbereitung und Organisation der Mitgliederversammlungen von Genossenschaften
- Rechtliche Unterstützung bei Verletzung der Rechte und Pflichten von Mitgliedern, einschließlich ihres Ausschlusses
- Vertretung von Minderheitsaktionären