Gesundheitsrecht
Unsere Anwaltskanzlei vertritt seit mehreren Jahren in bedeutendem Umfang Mandanten, die einen Gesundheitsschaden erlitten oder in Verbindung mit dem unberechtigten Eingriff eines Dritten oder einem anderen Schadensereignis einen Angehörigen verloren haben. Im Rahmen der Tätigkeit unserer Kanzlei haben wir zusammen mit Spezialisten im Bereich des Medizinrechts, insbesondere gerichtlichen Sachverständigen, Hunderte zufriedene Mandanten vertreten und die maximal mögliche Entschädigungsleistung für sie erstritten.
Auf diesem Rechtsgebiet stehen wir bei gesundheitlichen Schäden beratend zur Seite, die durch folgende Ereignisse eingetreten sind:
- Unfälle
Autounfälle, Verletzung beim Betrieb von Aufzügen, Rolltreppen, Skiliften u. ä.
Verletzung von Radfahrern und Fußgängern
Eisenbahn- und Flugzeugunfälle, Unfälle von Schiffen und anderen Wasserfahrzeugen - Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Verletzung durch den Betrieb von Maschinen und Anlagen, Unfälle auf Baustellen
Ausrutschen, Stolpern auf gefährlichen Oberflächen
Gesundheitsschäden infolge des Einflusses schädlicher und gefährlicher Stoffe, infolge von Lärm, Staub u. ä. - Unfälle im Urlaub
Verletzungen in Unterkunftseinrichtungen
Verletzungen bei Ausflügen und Exkursionen - Berufliche Verfehlungen
Vernachlässigung ärztlicher Betreuung
Gesundheitsschäden durch Nebenwirkungen von Arzneimitteln
Gesundheitsschäden durch Anwendung medizinischer Geräte und Hilfsmittel
Im Rahmen dieser Dienstleistungen, d. h. bei Gesundheitsschäden, ist die Erstkonsultation mit dem Mandanten völlig kostenlos. Die anschließende Vergütung wird stets gesondert für den konkreten Fall vereinbart. In einigen Fällen ist unsere Beratung für den Geschädigten kostenfrei, wobei wir die Vergütung vom Verursacher einfordern.