Arbeitsrecht
Im Bereich des Arbeitsrechts beraten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Haupttätigkeiten unserer Kanzlei im Rahmen des Arbeitsrechts sind die Vergütungsproblematik, Schadenshaftung und Beratung in Verbindung mit der Entstehung und insbesondere Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts unterstützen wir Mandanten insbesondere in folgenden Bereichen:
- Erstellung und Revision von Vertragsdokumenten im Einklang mit den arbeitsrechtlichen Vorschriften
- Konzipierung von Arbeitsordnungen und innerbetrieblichen Richtlinien und Anordnungen
- Konzipierung des Vergütungssystems
- Aufsetzen von Konkurrenzklauseln
- Beratung im Bereich Arbeitssicherheit